Interne Revision Ausgliederung und Beratung
Die Interne Revision eines Versicherungsunternehmens stellt eine der vier Schlüsselfunktionen in einem wirksamen Governance System dar, die nach der Richtlinie 2009/138/EG des europäischen Parlamentes gemäß Solvency II eingerichtet werden muss.
Anforderungen an eine Interne Revision
Die Interne Revision hat nach § 30 Abs. 2 VAG objektiv und unabhängig von anderen operativen Tätigkeiten zu sein. Weitere Anforderungen an eine wirksame Interne Revision ergeben sich aus den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo). Eine Ausgliederung ist nach Solvency II grundsätzlich zulässig. So muss der Revisionsdienstleister unter anderem „fit and proper“ sein.
Vorteile der Ausgliederung der Internen Revision
Um ressourcenschonend eine Interne Revision vorzuhalten, bietet sich für kleinere Versicherungsunternehmen eine Ausgliederung der Internen Revisionsfunktion an. Hierbei unterstützen wir Sie als erfahrener Revisionsdienstleister. Darüber hinaus unterstützen wir Ihre Interne Revision in ausgewählten Prüfungsfeldern (wie z.B. bei BAIT, Geldwäscheprävention, Auslagerungsmanagement) oder bei Sonderprüfungen.
Prüfungsnahe Beratung
Unabhängig von unserer Revisionsdienstleistung bieten wir Ihnen eine modulare, prüfungsbegleitende Beratung unter anderem zu folgenden Themenfeldern an:
- Internes Kontrollsystem
- Compliancemanagement
- VAIT – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
- Business Continuity Management (BCM)
- Auslagerungsmanagement
- Datenschutzmanagement
- Umsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten