Auslegungsentscheidung zum Geldwäschegesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 18.05.2020 eine Änderungsfassung zum Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.