Beschreibung des Internen Revisionssystems
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (kurz „FISG“) haben sich die Anforderungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere bei der Umsetzung und Überwachung der Governance-Funktionen, verschärft.
Die Interne Revision wird als elementarer Bestandteil des Risikomanagements angesehen. Nach den nationalen und internationalen Berufsstandards erbringt sie unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen. Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind nach BT 2.3. MaRisk verpflichtet, u.a. die Prüfungsmethoden und die Prüfungsqualität regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.