Internes Kontrollsystem

Continuous Auditing

Dritte Linie des Three Lines Modell gefordert

Die zunehmende Komplexität fordert auch die dritte Linie des Three Lines Modell, die Interne Revision, sich neuen technologischen Herausforderungen zu stellen. Dazu zählt auch die Nutzung von IT-Ansätzen mit einzubeziehen, um effektiver und effizienter zu prüfen.

1.) Definition - Was...

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Wirksamkeit

Wirksamkeit von Governance-Funktionen

Die Wirksamkeit von Governance-Funktionen hat seit dem in Kraft treten des FISG zum 01.07.2021 an Bedeutung zugenommen. Das Gesetz wurde auf dem Weg gebracht, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarkts zu stärken. Von zentraler Bedeutung war für den Gesetzgeber das Vertrauen, dass durch Manipulationen der...

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Neuigkeiten und Informationen Interne Revision, Risikomanagement und Compliancemanagement

BaFin veröffentlicht 6. Novelle der MaRisk

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.08.2021 die 6. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Im Rahmen der Neuveröffentlichung werden EBA-Vorgaben zu den Themen Umgang mit notleidenden Krediten, Auslagerung nach AT 9 und IKT Risiken umgesetzt.

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Neuigkeiten und Informationen Interne Revision, Risikomanagement und Compliancemanagement

Die Governance-Rolle der Internen Revision im neuen ‚Three Lines Model‘

Die Interne Revision wird als ein zentraler Baustein einer effektiven Corporate Governance angesehen. Die Stellung wird als dritte Verteidigungslinie im Three-Lines-of-Defense Model (TLoDM) deutlich. Als Antwort auf die zunehmende Kritik an dem etablierten Modell hat das IIA im Juli 2020 mit dem ‚Three Lines Model‘ (TLM) eine inhaltliche Überarbeitung vorgenommen....

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Neuigkeiten und Informationen Interne Revision, Risikomanagement und Compliancemanagement

Wirksames Internes Kontrollsystem bei Banken

Ein Internes Kontrollsystem bei Banken ist nach § 25a Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation einzurichten. Hierzu gehören nach § 25a Absatz 1 Satz 3. Nr. 3 KWG neben einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement auch ein Internes Kontrollsystem vorzuhalten.

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