FISG – NEUE PFLICHTEN FÜR KAPITALMARKTORIENTIERTE KAPITALGESELLSCHAFTEN
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (kurz „FISG“) haben sich die Anforderungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere bei der Umsetzung und Überwachung der Governance-Funktionen, verschärft.