Neuer Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Geldwäschegesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 15.03.2018 einen neuen Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Geldwäschegesetz veröffentlicht.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise bezieht sich auf das Gesetz über das Aufspüren von geldwäscherele-vanten Tatbeständen und gelten für alle Verpflichteten nach § 50 KWG. Diese enthalten insgesamt folgende vier Themenfelder:
- Adressaten der geldwäscherechtlichen Pflichten unter Aufsicht der BaFin
- Risikomanagement: Risikoanalyse und Interne Sicherungsmaßnahmen
- Kundensorgfaltspflichten
- Sonstige Pflichten