Internes Kontrollsystem bei Dienstleistungsunternehmen
Das Interne Kontrollsystem bei Dienstleistungsunternehmen gerade bei ausgelagerten Dienstleistungsunternehmen nimmt aufgrund der neuen MaRisk und BAIT eine zunehmende Bedeutung ein. Die zunehmende aufsichtsrechtliche Priorisierung von Auslagerungen von Teilprozessen haben aufgrund des steigenden Kostendrucks in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Zertifizierungsvorbereitung in Anlehnung an IDW PS 951
Mit der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen besteht die Möglichkeit sich stärker auf seine Kernkompetenzen zu fokussieren.
Da die Dienstleister nicht in die jeweilige Organisationsstruktur des Unternehmens eingebunden sind, ergeben sich bei Auslagerungen auch Risiken für die ausgelagerten Institute. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht resultiert die Gefahr, dass Risiken nicht vollständig identifiziert und gesteuert werden können.
Anforderungen eines Internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen
Anforderungen bei regulierten Unternehmen finden sich unter anderem in EBA, MaRisk §25b KWG oder in BAIT. Der Druck den Anforderungen gerecht zu werden, hat aufgrund verstärkter Sonderprüfungen nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) sukzessive zugenommen. Aufsichtsrechtlich kann eine Auslagerung nur dann funktionieren, wenn Institute ihre Risiken unter Kontrolle behalten.
Lagert beispielsweise ein Unternehmen seinen Rechnungslegungsprozess oder IT-Prozess aus, hat es nicht nur dafür zu sorgen, dass sein eigenes Internes Kontrollsystem sondern auch des Dienstleistungsunternehmens wirksam ist. Der Wirksamkeitsnachweis erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Prüfung nach IDW PS 951.
Unsere Lösung
auditsolutions bietet hierzu eine modulare Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach IDW PS 951 an. Auf Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse sind wir bei der Neuausrichtung Ihres Internen Kontrollsystems behilflich.