Auslagerung der Internen Revision bei Öffentlichen Institutionen

Interne Revision Auslagerung öffentlicher Institutionen

Die Einrichtung einer wirksamen Internen Revision ist für öffentliche Institutionen heute unverzichtbar geworden. Nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch die zunehmenden Anforderungen an Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Compliance machen ein professionelles Revisionskonzept erforderlich. 

Unter öffentlicher Verwaltung versteht man nach Dieterle (2018) im Kern alles, was als unmittelbare Verwaltung auf der Ebene von Bund, Länder und Kommunen angesehen werden kann. Hierzu gehören auch Unternehmen in eigener Rechtsform, wie z.B. Körperschaften des Öffentlichen Rechts oder Anstalten des Öffentlichen Rechts. 

Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir öffentliche Einrichtungen umfassend bei der Auslagerung ihrer Internen Revisionsfunktion und bieten maßgeschneiderte Lösungen für alle regulatorischen Herausforderungen.

Notwendigkeit einer Internen Revision 

Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Internen Revision für öffentliche Institutionen basiert primär auf § 53 (HGrG) Haushaltsgrundsätze-gesetz sowie § 321 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese rechtlichen Rahmenbe-dingungen regeln, wann öffentliche Einrichtungen ab einer bestimmten Größe ein internes Revisionssystem implementieren müssen.

Die Regelungen definieren klare Prüfungsanforderungen und Kontrollmechanismen, die öffentliche Institutionen erfüllen müssen. Abhängig von Größe, Komplexität und Risikoprofil der Einrichtung variiert der Umfang der notwendigen Revisionstätigkeiten. Eine professionelle Beratung hilft dabei, den individuellen Revisionsbedarf zu ermitteln und rechtssicher umzusetzen.

Als Alternative zur kostenintensiven Einrichtung einer eigenen Revisionsabteilung bietet sich die Auslagerung der Internen Revision an externe Spezialisten an – eine ressourcenschonende Lösung, die gleichzeitig alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Vorteile der Auslagerung der Internen Revision

Um ressourcenschonend eine Interne Revision vorzuhalten, bietet sich auch für Unternehmen der öffentlichen Hand eine Auslagerung der Internen Revisionsfunktion an. Darüber hinaus stehen wir für ausgewählte Prüfungsfelder oder Sonderprüfungen zur Verfügung.

Prüfungsbegleitende Beratung

Unabhängig von unserer Revisionsdienstleistung bieten wir Ihnen eine modulare, prüfungsbegleitende Beratung unter anderem zu folgenden Themenfeldern an:

  • Internes Kontrollsystem
  • Risiko- und Compliancemanagement
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Auslagerungsmanagement
  • Datenschutzmanagement
  • Umsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten