Stärkung des risikobasierten Ansatzes
Die Bundesregierung hat am 17.03.2017 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf dem Weg gebracht. Demnach haben alle EU-Mitgliedsstaaten Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/847 zu erlassen. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Stärkung des risikobasierten Ansatzes vor. Dem zu folge müssen alle geldwäscherechtlich Verpflichtende über ein angemessenes Risikomanagement verfügen. Weitere Inhalte können über folgenden Link eingesehen werden:
Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 4. EU Geldwäscherichtlinie