Führungskräfte wie Geschäftsführer oder Vorstände haben nach § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Über-wachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Erfolgt dies nicht, ergeben sich nach § 93 Abs. 1 AktG (Business Judgement Rule) mögliche Haftungskonsequenzen.
auditsolutions gibt im Rahmen eines Führungskräfte Coachings Hinweise, die Haftung für Vorstände und Geschäftsführer zu minimieren.