Follow Up in der Internen Revision
Ein effektiver Follow Up Prozess in der Internen Revision (Prüfungsnachschau) ist nach dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 ein elementarer Bestandteil einer wirksamen Internen Revisionsfunktion.
Einordnung des Follow Up der Internen Revision
Nach den nationalen und internationalen Berufsstandards der Internen Revision hat der Leiter der Internen Revision die Überwachung der abgestimmten und festgelegten Maßnahmen zu überwachen. Hierfür ist ein System zu entwickeln und zu pflegen.
Zum Zweck der Prüfungsnachschau muss ein Verfahren eingerichtet sein, mit dem überwacht und sichergestellt wird, dass entsprechende Maßnahmen effektiv umgesetzt wurden oder im Zweifel die Geschäftsleitung das Risiko übernommen hat.
Unsere Lösung
Aufgrund langjähriger Revisionserfahrung bieten wir best practice Lösungen für die Umsetzung des Follow Up Prozesses Ihrer Internen Revisionsabteilung an.
Rahmenbedingungen im Detail
Die Maßnahmennachverfolgung liegt im Zuständigkeitsbereich des Leiters der Internen Revision, kann aber in größeren Abteilungen an Mitarbeiter delegiert werden.
Follow Up als Bestandteil des Qualitätsmanagement Prozess
Ziel ist dabei zu überwachen, dass die in den geprüften Bereichen oder Abteilungen festgestellten Mängel und die damit verbundenen definierten Maßnahmen in der vorgegebenen Zeit beseitigt wurden.
Periodisch hat die Leitung der Internen Revision die Geschäftsleitung über die Umsetzung der Maßnahmen und somit auch über die Entwicklung wesentlicher Risiken zu berichten.
Im Kontext des Qualitätsmanagement Prozesses kann somit der Follow Up Prozess der Internen Revision als wichtiger Bestandteil einer wirksamen Funktion angesehen werden.
Bestandteile des Follow Up Prozesses
Über die Bestandteile des Follow Up Prozesses gibt der DIIR Revisionsstandards Nr. 3 Auskunft. Demnach sind folgende Punkte im Rahmen der Nachverfolgung von Maßnahmen zu beachten:
- Die Umsetzung der im Bericht dokumentierten Maßnahmen wird von der Internen Revision durch einen effektiven Follow-up-Prozess überwacht
(Mindeststandard 6). - Fristverlängerungen für die Umsetzung von Maßnahmen sind begründet
und dokumentiert. - Es erfolgt regelmäßig eine Information an die Geschäftsleitung über Maßnahmen, die ohne nachvollziehbare Begründung nicht umgesetzt wurden.
- Es werden auch Vor-Ort-Prüfungen als ergänzendes Instrument des Follow-up-Prozesses durchgeführt.