Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit 16.02.2018 eine Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung veröffentlicht.
Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung ab 16.02.2018
Die Auslegungshilfe gilt für sämtliche Institute nach §§ 1 Abs. 1b, 53 Abs. 1 KWG, die nicht im Geltungsbereich von §25a KWG ausgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff der Vergütung nach § 2 Abs. 1 S. 1 „finanzielle Leistungen und Sachbezüge jeder Art, die ein Mitarbeiter im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit für das Institut – auch von Dritten – erhält.