Ziel: einheitliche Mindestinformation von der EZB beaufsichtigen Instituten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beabsichtigt die Anzeigenvordnung zu ändern. Hierzu hat die BaFin zum 05.02.2018 einen Referentenentwurf zur Änderung der Anzeigenvordnung (AnzVO) auf dem Weg gebracht.
Mit der Anpassung verfolgt die BaFin das Ziel, eine einheitliche Mindestinformation von der EZB beaufsichtigen Instituten zur Verfügung zu stellen.