Coaching für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte
Aufsichtsräte oder Verwaltungsräte von Banken haben im Rahmen ihrer regulatorischen Pflichten nach § 107 Abs. 3 S. 2 AktG grundsätzlich folgende Überwachungsfunktionen zu erfüllen:
- Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
- Überwachung des Internen Kontrollsystems
- Überwachung des Internen Revisionssystems
- Überwachung der Abschlussprüfung, insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Im Zuge des Gesetz zur Stabilisierung der Finanzmarktintegrität (FISG) sind die Anforderungen für Banken aber auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen deutlich gestiegen. In Zukunft wird eine Wirksamkeitsbetrachtung von Seiten des Gesetzgebers gefordert.
auditsolutions bietet Ihnen hierzu individuelle Aufsichtsrats-Coachings zu den Themenfeldern Internes Kontrollsystem und Internes Revisionssystem an.