Internes Revisionssystem – Definition, Grundlagen, Bestandteile
Nach dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 wird unter einem Internen Revisionssystem (IRS) die Gesamtheit der Regelungen, die darauf ausgerichtet sind, die Einrichtung einer Internen Revisionsfunktion sowie die unabhängige und objektive Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen durch die Interne Revision in Übereinstimmung mit den angewandten IRS-Grundsätzen zu gewährleisten, verstanden.
1.) Grundlage und Abgrenzung
Aus der Definition des Internen Revisionssystems sind einige weitere Definitionen zu entnehmen, die konkretisiert und abgegrenzt erforderlich machen.
a.) Interne Revisionsfunktion
Die Interne Revisionsfunktion ist die Funktion, die in einem Unternehmen durch die Interne Revision ausgeübt wird. Internen Revision ausgeführt werden
b) Unabhängigkeit und Objektivität
Die Interne Interne Revision erbringt unabhängig und objektive Revisionsleistungen. Die Unabhängigkeit ist dabei durch die organisatorische Einbindung charakterisiert. In der Regel ist diese als Stabstelle den Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Als mögliche Objektivität eines Internen Revisors wird die professional skepticism verstanden. Es beschreibt eine Haltung, dir durch hinterfragende Denkweise und eine kritische Einschätzung, ob Prüfungsnachweise angemessen und ausreichend sind.
2.) Elemente eines Internen Revisionssystems
Der DIIR Revisionsstandard Nr. 3 enthält einen Kriterienkatalog, welcher 82 Qualitätskriterien umfasst. Davon entfallen sechs Kriterien auf sog. Mindeststandards.
Mindeststandards des Internen Revisionssystems
1.) Vorhandensein einer offizielle schriftlichen, angemessenen Regelung (Geschäftsordnung, Revisionsrichtlinie o. Ä.)
2.) Neutralität, Unabhängigkeit von anderen Funktionen sowie uneingeschränktes Informationsrecht
3.) angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung der Internen Revisionsfunktion
4.) standardisierter und risikoorientierter Prüfungsplan der Internen Revision
5.) einheitliche, sachgerechte und ordnungsgemäße Dokumentation nach Art und Umfang der Prüfungshandlungen
6.) angemessener Follow-Up-Prozess (Maßnahmenverfolgung)
Auf alle weiteren Qualitätskriterien wird auf den DIIR Revisionsstandard Nr. 3 und dessen Anlage verwiesen. Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass eine generelle Anwendung in verschiedenen Größenklassen, Branchen und Organisationsformen möglich ist. Somit können sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatwirtschaftliche Ausprägungen der Corporate Governance berücksichtigt werden.
2.) Wirksamkeitsbetrachtung des IRS
Im Zug des FISG ist für Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 107 Abs. 3 S. 2 AKtG eine notwendige Bedingung. Der Aufsichtsrat ist demnach verpflichtet die Wirksamkeit u.a. des Internen Revisionssystems zu prüfen.
Literatur: DIIR Revisionsstandard Nr. 3 Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessment), IDW PS 983