Stärkung der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts
Das FISG – Gesetz zur Stabilisierung der Finanzmarktintegrität hat der Bundestag am 20. Mai 2021 verabschiedet. Die endgültige Fassung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist eine Stärkung der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts und dem damit verbundenen Vertrauen der Anlagen in den deutschen Kapitalmarkt.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Weiterentwicklung und Neujustierung von regulatorischen Anforderungen aufgegriffen. Insbesondere ist dabei das Interne Kontrollsystem (IKS) und das Risikomanagementsystem (RMS) vor allem für börsennotierte Unternehmen adressiert. Von der Neuregelung sind jedoch auch Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen aber auch Auslagerungsunternehmen nach BAIT bzw. VAIT betroffen.
Mit dem FISG geht eine Einführung eines Prüfungsausschuss bei Banken, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungsunternehmen nach Art. 15 Nr. 4 lit b FISG, § 107 Abs. 4 AktG i. V. m. Art. 11 Nr. 3 FISG einher.
Nach § 107 Abs. 4 AktG hat der Aufsichtsrat einer Gesellschaft, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB ist, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Die Vorschrift gilt damit unmittelbar für Aktiengesellschaften, über § 189 Abs. 3 VAG auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Nach Art. 16 FISG zu § 26k Abs. 2 EG-AktG ist dies ab dem 01. Januar 2022 einschlägig, mit einer Übergangsfrist an die Anforderungen an die Sachverständigenerfordernis.
Die Aufgaben des Prüfungsausschuss richtet sich nach Art. 15 Nr. 4 lit a FISG und § 107 Abs. 3 S. 2 AktG. Das FISG ergänzt die bisherigen Regelungen. Folgenden Aufgaben soll der Prüfungsausschuss nach § 107 Abs 3 S. 3 AktG nachkommen:
- Überwachung des Rechnungslegungsprozess
- Überprüfung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS)
- Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS)
- Überprüfung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems (IRS)
- Abschlussprüfung
“Mit dem FISG werden weitreichende Änderungen, im Wesentlichen Verschärfungen, vorgenommen”, so das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) in ihrem Positionspapier Zur erweiterten Rolle der Internen Revision im Rahmen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes. Insbesondere wird auf die Wirksamkeitsbetrachtung Bezug genommen, von daher rückt ein externe Quality Assessment des Internen Revisionssystems oder ein qualifiziertes Self-Assessment mit unabhängig Validierung in den Fokus.